ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

Pension „Zwei Raben“, Dammweg 7b, 55130 Mainz, 

Inhaberin: Gezam GmbH, Waldstraße 32, 60528 Frankfurt am Main,  

für den Beherbergungsvertrag und sonstige Veranstaltungen der Pension „Zwei Raben“ (nachfolgend kurz „Pension“ benannt)

 

  1. Allgemeines, Geltungsbereich Allgemeines, Geltungsbereich , Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern der Pension zur Beherbergung als auch von sonstigen Räumen zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen, Präsentationen, Feiern und Hochzeiten sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Pension.

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden bei Vertragsschluss ausgehändigt und sind jederzeit im Internet unter www.zweiraben-pension.de  abrufbar.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden oder der Gäste finden auf das Vertragsverhältnis nur Anwendung, wenn dies zuvor schriftlich mit der Pension vereinbart wurde.

1.4 Schriftform im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegt auch vor, wenn der Schriftverkehr per E-Mail erfolgt.

  1. Vertragsabschluss, Reservierungen Vertragsabschluss, Reservierungen , Reservierungen

Der Vertrag kommt durch die Annahme der Buchung des Kunden durch die Pension zustande. Die Pension bestätigt diese Annahme in der Regel schriftlich, muss dies aber zur Wirksamkeit des Vertragsschlusses nicht tun.

Bei einer Gruppenreservierung von mehreren Zimmern muss der Kunde der Pension spätestens 14 Tage vor der Ankunft eine endgültige Namensliste der Gäste zukommen lassen.

  1. Vertragspartner, Untervermietung, politische Vereinigungen, Untervermietung 

3.1. Vertragspartner sind die Pension und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, kann das Hotel wahlweise gegenüber dem Kunden oder auch gegenüber dem Dritten alle Ansprüche aus dem Hotelvertrag in voller Höhe geltend machen (Gesamtschuldnerhaftung), sofern der Pension eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3.2. Der Kunde kann für beide Vertragspartner bindend Vorreservierungen (Optionen) tätigen. Diese Vorreservierungen müssen vom Kunden zu einem vertraglich geregelten Zeitpunkt (Optionsdatum) geltend gemacht werden. Anderenfalls ist die Pension berechtigt, nach Ablauf der Optionsfrist über die bis dahin reservierten Räumlichkeiten, Zimmer und Leistungen zu verfügen.

3.3. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern der Pension eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt.

3.4. Ist der Veranstalter eine Vereinigung mit religiöser, philosophischer oder politischer Richtung, die sich durch ihre Lehre oder ihren Ritus von vorherrschenden Überzeugungen unterscheiden und oft im Konflikt mit ihnen stehen, so bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung durch die Geschäftsleitung der Pension. Verschweigt der Veranstalter gegenüber der Pension, dass er eine solche Vereinigung ist, ist die Pension berechtigt, den Vertrag fristlos zu lösen und entsprechende Bereitstellungskosten nach Ziffer 6 zu berechnen.

3.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Pension die ihm überlassenen Zimmer, Räume unter- bzw. weiterzuvermieten oder die Zimmer zu anderen als zu Beherbergungszwecken zu nutzen. § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB1 ist nur anwendbar, wenn der Kunde Verbraucher ist, er also den Beherbergungsvertrag zu einem Zwecke abschließt, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. § 540 I 2 BGB lautet: „Verweigert der Vermieter die Erlaubnis, so kann der Mieter das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, sofern nicht in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt.“

  1. Leistung, Preise, GEMA, Rechte Dritter Leistung,

4.1. Die Pension ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Räume bereitzuhalten und vom Kunden bestellte und von der Pension zugesagte Leistungen zur erbringen

4.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung, für gebuchte Veranstaltungen und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise der Pension zu zahlen. Der Kunde verpflichtet sich auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen der Pension an Dritte zu zahlen, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und der Übernachtung bzw. der Veranstaltung vier Monate, so behält sich die Pension das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen. Die Höhe der Mehrwertsteuer richtet sich nach dem Mehrwertsteuersatz, der am Tag der Erbringung der Leistungen gültig ist.

4.3. Alle Musikveranstaltungen müssen vom Kunden vorab der GEMA gemeldet werden. Der Kunde stellt die Pension von jeglichen Forderungen der GEMA oder Dritten frei, die auf der unerlaubten Nutzung der Verbreitung von Rechten der GEMA oder Dritter beruhen.

  1. Fälligkeit, Abrechnung 

5.1. Rechnungen der Pension sind binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

5.2. Rechnungen, deren Gesamtbetrag unter 200,00 Euro liegen, sind direkt nach der Übernachtung bzw.  dem Veranstaltungsende vor Ort in der Pension zu zahlen.

5.3. Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag in schriftlich vereinbart.

  1. Stornierungen

6.1. Eine Stornierung der Buchung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Pension möglich. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Zimmerpreis bzw. Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

6.2. Sofern zwischen der Pension und dem Kunden ein Termin zur kostenfreien Stornierung vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs-oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Nach diesem Zeitpunkt kann die Pension die Zustimmung zur Stornierung nach 6. 1. von folgenden Bedingungen abhängig machen:

– Stornierung bis  zum 7 Tag vor dem Termin kostenfrei,

– Stornierung 6 – 0 Tage vor dem Termin 100% auf vereinbarte Leistungen;

6.3 Ist die Pension in den vorstehenden Fällen berechtigt, vom Kunden Zahlungen bei Nichtinanspruchnahme der Leistung zu verlangen, hat die Pension die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer oder der Erbringung von anderen vereinbarten Leistungen sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

Dem Kunden/Veranstalter bleibt es unbenommen, im Einzelfall tatsächlich höhere Ersparnisse bei Aufwendungen od. Gebrauchsvorteile nachzuweisen.

  1. Rücktritt 

7.1. Sofern eine vertragliche Vereinbarung gemäß Ziffer 6.2. getroffen wurde, wenn der Kunde also innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Pension in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nach 6.2. nicht verzichtet.

7.2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der Pension gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Pension ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

7.3. Außerdem ist die Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag fristlos zurückzutreten. Folgende Fälle stellen unter anderem einen solchen Grund dar:

a.) Höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände machen die Erfüllung    des Vertrages unmöglich;

b.) die Pension hat begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist;

c.) Es liegt ein Verstoß gegen Ziffer 3.4. oder 3.5. vor;

d.) Der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes oder die Veranstaltung ist gesetzeswidrig;

7.4. Bei berechtigtem Rücktritt der Pension besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

  1. Zimmerbereitstellung, Zimmerrückgabe 

8.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines/mehrerer bestimmter Zimmer, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

8.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 13:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

8.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass der Pension kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

  1. Mitbringen von Speisen und Getränken, Tiere 

9.1 Der Kunde/Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen (z.B. bei nationalen Spezialitäten o.ä.) bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Pension. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Service- und Gemeinkosten, bzw. Korkgeld erhoben.

9.2 Der Kunde ist ohne vorherige schriftliche Einwilligung der Pension nicht berechtigt, Hunde oder andere Tiere mit in die ihm überlassenen Zimmer zu nehmen.

  1. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

10.1. Soweit die Pension für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße  Rückgabe. Er stellt die Pension von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

10.2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der Pension bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Pension gehen zu Lasten des Kunden, soweit die Pension diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten dürfen von der Pension  pauschal  erfasst und berechnet werden.

10.3. Störungen an von der Pension zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die Pension diese Störungen nicht zu vertreten hat.

  1. Veröffentlichungen

Zeitungsanzeigen sowie sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zu der Pension aufweisen und / oder die z. B. Einladungen zu Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Einwilligung der Pension.

  1. Haftung der Pension, Einbringung von Gegenständen 

12.1. Die Pension haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Pension die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Pension beruhen. Einer Pflichtverletzung der Pension steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird diese bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

12.2. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände inklusive geistigen Eigentums befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. in der Pension. Die Pension übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Pension. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

12.3. Die Pension empfiehlt den Kunden dringend, in Fällen von Ausstellungsveranstaltungen und Seminaren eine Versicherung abzuschließen, die Schäden an den Ausstellungsstücken in den Räumen der Pension abdeckt.

12.4. Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Pension nicht erlaubt. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Die Pension ist berechtigt, hierfür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist die Pension berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen.

12.5. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf die Pension die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im

Veranstaltungsraum, kann die Pension für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

12.6. Die Pension haftet nicht für Gegenstände und Materialien, die der Kunde in die allgemein zugänglichen Räume oder Konferenzräume der Pension eingebracht hat.

12.7. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Parkplatz der Pension zur Verfügung gestellt wird bzw. er einen solchen Parkplatz nutzt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück der Pension abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Fahrräder oder sonstiger Fahrzeuge und deren Inhalte haftet die Pension nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Ziffer 12.1. Sätze 2 bis 4 entsprechend.

12.8. Weckaufträge werden von der Pension mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Pension übernimmt die Zustellung und Aufbewahrung. Für den Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden gilt die Regelung des vorstehenden 12.1., Sätze 2 bis 4 entsprechend.

  1. Haftung des Kunden für Schäden 

Der Kunde haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Die Pension kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

  1. Verjährung

Alle Ansprüche gegen die Pension verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, wenn sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension beruhen.

  1. Datenschutz 

15.1. Die Pension verarbeitet im Rahmen der Geschäftstätigkeit gewonnene Daten gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgesetze.

15.2. Der Kunde willigt darin ein, dass seine personenbezogenen Daten zur Erfüllung des Geschäftszweckes von der Pension erhoben, verarbeitet und genutzt werden.

15.3. Die Pension gibt keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Vertragsabwicklung die Übermittlung von Daten erfordern. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum.

15.4. Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und

Löschung seiner gespeicherten Daten. Der Kunde kann jederzeit eine Löschung seiner Daten erwirken. Er hat ferner das Recht, jederzeit Auskunft über den Stand seiner gespeicherten Daten zu verlangen. Sofern einer Löschung gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, werden die Daten gesperrt.

15.5. Die persönlichen Daten des Kunden werden selbstverständlich vertraulich behandelt, insbesondere nicht zum Zwecke der Werbung oder Markt- und Meinungsforschung weitergegeben.

  1. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, anwendbares Recht

16.1. Abweichenden AGBs des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie für jeden Einzelvertrag schriftlich durch die Pension bestätigt werden

16.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels in Mainz.

16.3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz der Pension. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der  gesellschaftsrechtliche Sitz der Pension.

16.4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

16.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

16.6. Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Einhaltung der Schriftform vorgesehen bzw. vorausgesetzt wird, genügt hierfür auch eine Schriftverkehr per E-Mail.

Mainz, den 20.07.2016